Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen, Photographies and more,  erteilten Aufträge. Diese Aufträge gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. Alle Fotos im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, und liegen in digitaler Form  bzw. in Papierform (Kalender) vor.

II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Foto-Produkten nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Foto-Produkte sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Foto-Produkten, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrages an den Fotografen an den Auftraggeber über.
5. Der Auftraggeber hat kein Recht, erworbene Fotos zu vervielfältigen und zum Beispiel online zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei einer Verwendung der Fotos online, zBsp.  in Sozialen Medien,  und für Printmedien jeglicher Art (für den privaten Gebrauch)  ist der Fotograf, als Urheber der Fotos zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Roh-Daten (RAW-Fotos) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Fotos gilt der vereinbarte Stundensatz bzw. eine vereinbarte Aufwandspauschale. Entsprechend Kleinunternehmerregelung  nach §19 des UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben. Nebenkosten, wie Anfahrtskosten und sonstige vereinbarte Zusatzleistungen sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Alle vereinbarten Termine bedürfen einer Vorauszahlung des Foto-Shootings-Stundensatzes. Die entstandenen Foto-Produkte zahlt der Auftraggeber nach seiner Bild-Auswahl und Erhalt der Rechnung.
3. Fällige Rechnungen sind spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung zu begleichen.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Foto-Produkte vollständiges Eigentum des Fotografen.
5. Der Auftraggeber hat sich vor der Beauftragung mit dem Bearbeitungs-Stil und -Layout der Foto-Produkte des Fotografen vertraut gemacht und ist bei Beauftragung mit dessen Stil und Bildbearbeitung einverstanden. Der Auftraggeber kann dem Fotografen vor der Bearbeitung gern seine Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Foto-Produkte mitteilen, jedoch liegt die Umsetzung dessen in der Erwägung der Möglichkeiten und im Ermessen des Fotografen. Spätere Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Der Fotograf verwahrt die digitalen Foto-Produkte sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese von ihm aufbewahrte digitalen Foto-Produkte nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu löschen.

V. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.